Wann erkennt das Finanzamt ein Arbeitszimmer an?

Ein Arbeitszimmer wird nur dann anerkannt, wenn es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Das bedeutet:
  • Es muss sich um einen abgeschlossenen Raum handeln
  • Der Raum darf nicht privat genutzt werden
  • Die berufliche Tätigkeit muss im Arbeitszimmer schwerpunktmäßig stattfinden

Typische Beispiele für anerkannte Arbeitszimmer:
  • Räume von Lehrkräften, die Unterricht vorbereiten
  • Büros von Selbstständigen ohne weiteren Arbeitsplatz
  • Räume für wissenschaftliche oder kreative Tätigkeiten

Nicht anerkannt werden:
  • Arbeitsecken im Wohnzimmer
  • Durchgangszimmer
  • Schlafzimmer oder Hobbyräume
  • Offene Bereiche (z. B. Galerie, offener Essbereich)
Welche Kosten können abgesetzt werden?

Je nach beruflicher Situation gelten unterschiedliche steuerliche Regeln:
1. Arbeitszimmer bis 1.250 € jährlich absetzbar

Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z. B. bei Lehrern oder Außendienstmitarbeitern), aber das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit ist, können bis zu 1.250 € pro Jahr geltend gemacht werden.

Absetzbar sind anteilige Kosten wie:
  • Miete
  • Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
  • Gebäudeabschreibung bei Eigentum
  • Versicherungen
  • Renovierung und Ausstattung

Wichtig:
Der Betrag von 1.250 € ist kein Pauschbetrag, sondern ein Höchstbetrag – nur tatsächliche Kosten werden berücksichtigt.
2. Voller Kostenabzug möglich

Liegt der berufliche Schwerpunkt im Arbeitszimmer, können die gesamten anteiligen Kosten abgesetzt werden.

Das gilt z. B. für:
  • Selbstständige, die überwiegend von Zuhause arbeiten
  • Freiberufler (z. B. Autoren, Designer, Berater)
  • Arbeitnehmer im reinen Homeoffice ohne weiteren Arbeitsplatz
3. Die Homeoffice-Pauschale 2025

Zusätzlich zur Arbeitszimmerregel gibt es die Homeoffice-Pauschale, die in vielen Fällen genutzt werden kann, wenn kein anerkanntes Arbeitszimmer vorliegt.

2025 gilt:
  • 6 € pro Tag
  • Maximal 1.260 € pro Jahr (also 210 Tage)

Die Pauschale kann von Arbeitnehmern und Selbstständigen genutzt werden – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer anerkannt ist, solange kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Arbeitsmittel sind separat absetzbar

Unabhängig vom Arbeitszimmer können auch weiterhin Arbeitsmittel abgesetzt werden, z. B.:
  • Computer, Laptop, Monitor
  • Bürostuhl, Schreibtisch
  • Drucker, Scanner
  • Fachliteratur
  • Software

Je nach Wert erfolgt eine Sofortabschreibung (GWG) oder die Abschreibung über mehrere Jahre.
Wichtig: Strenge Anforderungen an die Dokumentation

Für die Anerkennung eines Arbeitszimmers verlangt das Finanzamt:
  • Grundriss oder Flächenaufstellung
  • Nachweis der beruflichen Nutzung
  • Aufstellung der Kosten
  • Klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung

Bei gemischter Nutzung wird das Arbeitszimmer regelmäßig nicht anerkannt.

Das häusliche Arbeitszimmer bietet erhebliche steuerliche Vorteile – vorausgesetzt, die Voraussetzungen werden erfüllt und alle Kosten korrekt ermittelt. Ob Homeoffice-Pauschale, 1.250 €–Regelung oder voller Kostenabzug: Mit einer individuellen Prüfung lassen sich Steuern sparen und böse Überraschungen vermeiden.
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