Der IAB ermöglicht es Unternehmen, künftige Investitionen steuerlich vorzuziehen. Konkret dürfen bis zu:
- 50 % der geplanten Anschaffungskosten
- für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter
- die mindestens fast ausschließlich betrieblich genutzt werden
bereits im Vorfeld steuermindernd berücksichtigt werden.
Das gilt z. B. für Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, technische Geräte oder Werkzeuge.
Wer kann den IAB nutzen?
Der IAB richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Voraussetzungen:
- Gewinn max. 200.000 € (bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder Betriebsvermögensvergleich)
- Wirtschaftsgut muss mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden
(Firmenwagen bei Selbstständigen meist kritisch → Fahrtenbuch empfohlen!)
Der IAB gilt für:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Freiberufler
- kleinere Kapitalgesellschaften
Schritt 1: Bildung des IAB
Vor der Anschaffung wird bis zu 50 % der geplanten Kosten gewinnmindernd abgezogen.
Beispiel:
Geplante Maschine 40.000 €.
IAB: 20.000 € → Gewinnminderung vor der Investition.
Schritt 2: Investition innerhalb von 3 Jahren
Die geplante Anschaffung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.
Schritt 3: Auflösung nach der Anschaffung
- Der IAB wird hinzugerechnet (Gewinnerhöhung).
- Gleichzeitig muss eine entsprechende Sonderabschreibung oder eine erhöhte Abschreibung erfolgen.
Dies führt zu einem zeitlichen Steuerschub:
Der Vorteil entsteht in der Zeit vor der Investition, wenn Liquidität oft am wertvollsten ist.
Sonderabschreibung von zusätzlich 20 % nutzen
Neben dem IAB gibt es zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren (§ 7g EStG).
Voraussetzungen:
- Unternehmen gehört zu den KMU
- Wirtschaftsgut wird mindestens zu 90 % betrieblich genutzt
So können Investitionen besonders effektiv abgeschrieben werden.
Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?
Begünstigt sind:
- Mobile Maschinen
- Werkzeuge, Geräte und technische Anlagen
- Computer, Server, IT-Ausstattung
- Fahrzeuge (Firmenwagen → Nutzung beachten!)
- Büroausstattung
- Produktions- und Lagertechnik
Nicht begünstigt sind:
- Immobilien
- Unbewegliche Anlagen
- Anteile, Wertpapiere
- Nicht abnutzbare Güter
Das Finanzamt erwartet:
- Plausible Darstellung der geplanten Investition
- Schlüssige betriebliche Veranlassung
- Erklärbare Höhe des angesetzten Betrags
Je genauer die Angaben, desto weniger Rückfragen.
Was passiert, wenn die Investition nicht erfolgt?
Wird innerhalb von 3 Jahren nicht investiert:
- Der IAB wird rückwirkend aufgelöst
- Es entstehen Nachzahlungen inklusive Zinsen
Daher sollte der IAB nur genutzt werden, wenn die Investition realistisch ist.
Vorteile des IAB
- Steuerentlastung im Voraus
- Verbesserung der Liquidität
- Flexibel planbares Instrument
- Kombination mit Sonderabschreibungen möglich
- Besonders wertvoll für Unternehmenswachstum
Der Investitionsabzugsbetrag ist eines der leistungsstärksten Steuerinstrumente für Unternehmen – wenn er richtig eingesetzt wird. Er verschiebt Steuerlast in Zeiten größerer Liquiditätsbedarfe, erleichtert Investitionsentscheidungen und bietet erhebliche Vorteile bei der Gewinnoptimierung.
Eine sorgfältige Planung ist jedoch entscheidend, um Rückforderungen zu vermeiden und die maximale steuerliche Wirkung zu erzielen.
Sie möchten prüfen, ob ein IAB für Ihr Unternehmen sinnvoll ist?
Wir analysieren Ihre geplanten Investitionen, berechnen die steuerlichen Vorteile und entwickeln eine optimale Abschreibungsstrategie für Ihr Unternehmen.